Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Eilftens da auch verschiedene klagen wegen des wegmachens von der Ziegelhütte bis zum Flutgraben am Geßelsdorfer wege so weit nehmlich die Gemeinde Grosenneundorf den Weg zu machen schuldig ist, vorgekommen.
Kreis:
Saalfeld-Rudolstadt
Belege:
Gösselsdorfer Weg (1735 Gemeindeordnung Neuhaus Großneundorf, Seite 7)