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Dieser Besitz ist nie Gemeindeeigentum gewesen. Gemeine Mittelhochdeutsch = gemeinschaftlich oder gehörig zu etwas. Die ältere Bezeichnung "uff dr ale Gemein" besagt, dass es sich um einen gemeinschaftlichen Besitz gehandelt hat. Es allgemeiner Besitz, nicht alter und neuer Gemeindebesitz.
Belege:
Alte Gemeinde (Abschrift: Wolf, Johann (1800): Geschichte und Beschreibung der Stadt Heiligenstadt. S. 6).
Mundartliche Lautung:
Auf der Gemeinde: uff der Gemein, auch uff der ale Gemein.