1771 der zwischen der Horschlitter Feld Fluhr und der bestandenen Herrschaftl. Waldung der so genannten Horschlitt belegenen und ohngefehr einige Hundert Acker haltenden auch zu Holtz Anpflanzung sehr schicklichen Trüschen Platz besichtigt und begangen ... (LAW Jagd und Forst 2376)