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1584 Vertrag zwischen Heinrich V. zu Dölau und den Bauern Hansen Hönnel und Georg Reuber auf den beiden Waldhäusern zu Caselwitz (bei der heutigen "Goldenen Höhe"), statt bisheriger Holzfuhrfronen zum Kammergut Dölau "den in Neuligkeit erkauftn schwartzen hammer, mit Acker Eyden seen... zubefrönen und zubeschicken..." 1444,25.8.: Lehnbrief der Herreh von Dölau:
Hüllemann Rittergüter Reuß ä.L. S. 599.
1650: Lehnsbrief Rothenthal: "die zwey Gewendt bey dem Waldthauß" ebd. S. 600.