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Bei dem schriftsprachlichen Wort Schloßgehege handelt es sich offenbar um eine Fehlübersetzung. Da hier mdal. ei im Auslaut steht, muss es sich bei dem Grundwort um Gehäu zu mhd. gehöuwe, gehöu handeln. Nach DWB. Bd. 4. 1,2. 2328 bezeichnet Gehäu ein Stück Wald, wo altes Holz abgeschlagen wurde und wo man wieder Bäume anpflanzte. In Verbindung mit dem Bestimmungswort Schloß kommt aber wahrscheinlich die Bedeutung "Verhau, aus gehauenen Bäumen, zum Schutz gegen Feinde" in Frage. Dieser Fln. deutet neben dem Fln. des angrenzenden Flurstückes Alte Kirche darauf hin, daß auf dem Berg ein Ort, eine Wüstung oder ein Schloß gestanden haben muss.