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Nach dem Rauensteiner Erb- und Lehnsbuch (Sammlung) der von der Gemeinde Rauenstein vergebenen Lehen an ihre eingesessenen vollberechtigten Gemeindenachbarn (Gütergemeinde) von etwa 1680 sind noch nachstehende alte, heute nicht mehr bekannte Flurnamen nachzutragen: ..., Krautsbeethe, Hanfwiesen, Hinkeln-, Heimkeln, mundartlich He(n)käläwiese, Winterrangen, die Trieb (kann nach der Beschreibung der angrenzenden Flurstücke nicht mit Triebisch zusammenhängen, denn es heißt, dass unter anderem auch das vorhin schon genannte Steingebrösel und der hohe Weg an die Trieb grenze. Wir entnehmen daraus, daß es sich wahrscheinlich um eine Verbalhornisierung von Trift- Schafhut handeln wird. Ellern in ganz verschiedenen Flurteilen und Lagen. Darunter werden Grundstücke aller Art mit nur sehr gering ertragsfähigen Böden, entsprechens der heutigen Benennung "Öd- und Unland" verstanden. Wir hören von einer Eller an der Hanfwiese...