Instructions-Puncta, nach welchen sich so wohl die Landschaffts-Casse, als auch Unsere Fürstl. Beamte, so mit Steuer-Einnahmen zu thun haben; ingleichen die in denen Städten, auch Amts- und Adelichen Gerichts-Dorffschafften befindliche Einnehmere gehorsamst zu achten haben : [Signatum Friedenstein, den 29. Junii, 1730.]