Auf dazu von Sr. des regierenden Herrn Herzogs zu Sachsen Weimar und Eisenach, ... erhaltenen Landesherrlichen höchsten Special-Befehl, wird sämmtlichen Hauß-Besitzern und Hauß-Wirthen zu Jena, von Fürstl. General-Polizey-Directions-wegen, folgendes zur genachen Nachachtung bekannt gemacht. I. Bey entstehenden öffentlichen Unruhen, oder Aufläufen, oder tumultuarischen Bewegungen der dasigen Studenten, ... so fort die Haußthüren zu verschliesen, ... : [Sign. Weimar, den 30. November 1795.]