Publicandum. Da Se. Königliche Majestät von Preußen ... beschlossen haben, daß dem Stempelwesen in dem Fürstenthum Eichsfeld, in den Städten Nordhausen und Mühlhausen und dazu gehörigen Gebiete vom 1sten Juny d. J. an eingeführt und das Stempel-Edictvom 17ten September 1802 in seine völlige Wirkung treten soll; so wird solches zur allgemeinen Wissenschaft sämmtlicher Königlichen Unterthanen gebracht : Heiligenstadt den 21sten April 1803