Der Wolfenbütteler Bibliothekar Otto von Heinemann (1824-1906) fand bei seinem Amtsantritt eine größere Anzahl von Fragmenten vor, die frühere Bibliothekare aus Einbänden gelöst hatten. Sie wurden geordnet und in eine neue Signaturengruppe, die classis nova, eingruppiert. Unter den deutschsprachigen Fragmenten erwiesen sich zwei Pergamentstreifen mit Liedern Rumelants als zusammengehörig. Die beiden Streifen, die als Einbandmaterial für einen nicht mehr identifizierbaren Codex dienten, ergeben zusammen die untere Hälfte eines Doppelblattes. Die Einrichtung des zweispaltigen Textes in gotischer Buchschrift mit roten Überschriften, roten und blauen Initialen, nicht abgesetzten Versen, dafür aber Reimpunkten sowie mit einem vorgesehenen Notensystem auf fol. 2v mit vier Notenlinien (so auch in der Jenaer Liederhandschrift), jedoch ohne Noten weist auf eine Liederhandschrift hin. Ein Autorname ist nicht überliefert, er wird möglicherweise am Beginn des Liedcorpus verzeichnet gewesen sein. Schon Karl Bartsch sah eine enge Verwandtschaft des Fragments mit der Jenaer Liederhandschrift und vermutete, beide Überlieferungsträger seien "von einander unabhängige Abschriften derselben Vorlage". Sie sind ungefähr gleichzeitig zu datieren und stimmen zudem in der Reihenfolge der Strophen überein. Die Ähnlichkeit der Wolfenbütteler Fragmente mit der Jenaer Liederhandschrift manifestiere sich auch in der Schreibsprache, wobei das Wolfenbütteler Fragment weniger niederdeutsche Graphien aufweist als die Jenaer Liederhandschrift. Ein Überlieferungszusammenhang ergibt sich auch durch die hier tradierte Gattung der Spruchdichtung; zudem sind beide Überlieferungsträger relativ zeitnah zur Wirkungszeit und auch lokal nah an den Herkunftsraum und Wirkungsraum des Dichters zu setzen.
Literature:
http://www.mr1314.de/13341
DIGITALISATE des Fragments:
http://diglib.hab.de/wdb.php?dir=mss/404-9-novi-11