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=Wiesengrund im Norden der Flur, der diese parallell zur nördlichen Gemarkungsgrenze in Richtung Nordosten-Südwesten durchschneidet ("Böschgraben" als Gewässer im Grund)
Belege:
Logaugrund-Flurkarte;
Brückner, Georg (1870): Volks- und Landeskunde des Fürstenthums Reuß j. L., Gera, Seite 620.