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Ober-und Unter-Groll, zwei kleine zum Staatsforst Ebeleben gehörige Wäldchen, welche nach dem Vorlksmund die Eigenschaft haben sollen, trotz ihrer Kleinheit Gewitter nicht vorüber zu lassen.
Kreis:
Kyffhäuserkreis
Lage/Nutzung:
Ober-und Unter-Groll, zwei kleine zum Staatsforst Ebeleben gehörige Wäldchen.
Belege:
Lürmann 1953
Mundartliche Lautung:
Ezr. 1533 vor und hinter dem Croll. Ezr. 1534 vorm Croll am Krobornischen Wege. Kat.-Kt. um 1860 Kroll.