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= Feld und Wald in der äußersten SO-Ecke der Flur, an die Gemarkung Spahl und die Exklave der Gemarkung Apfelbach grenzend.
= Feld am O-Rand der Flur osö. vom Ort südl. des Weges nach Motzlar; nach dem Mbl. 3114 bewaldet und zum Staatsforst Geisa gehörig: Vord. Spahler Berg.