in Rodemanns Grunde (1727 StA Mü. Akte 10?2A6) im Rodemannsgrunde (1774 StA Mü. Lagebuch FF81)
Interpretation:
-grund: siehe "Grund" (11G Horsmar) Rodemann-: nach dem PN Rodemann: 16.Jh. eine der reichsten Mühlhäuser Familien, die lange Zeit im Rat (Bürgermeister u.dgl.) über die Geschicke der Stadt und ihrer Dörfer mitbestimmte, dabei einen ausgedehnten Privatbesitz an Grund und Boden hatte. (Vgl. Jordan, Bd. 1; S. 171 und Michael, Anhang, VIII) Es kann als sicher gelten, dass ein großer Teil des fruchtbaren Bodens in diesem Flurteil zeitweise zum Eigentum dieser Familie gehörte. Beachte: Die Mda.-Form veranlasst, "Rodemannsgrund" als Übernamen anzusehen. Ursprünglich muss dieser Grund mit "Omadsgrund" = 'Heugrund' bezeichnet worden sein. O(h)mag <mhd. amat (vgl. Lexer, S.4) Nach Mitzka (DWA, Bd. 14) lebt dieses Wort heute noch im Raum Kassel. Im UG ist es ausgestorben, dass es aber einst existierte, beweis mdl. amagdsgruind.