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gemeint ist entweder ein Sühnekreuz (wurde umgefahren, existiert nich) oder der Grenzmarkierungsstein zwischen Groß- und Kleingrabe ("do das Crutze innestehet..." [1530 Kat. Flurbuch])
Belege:
bey deme crutze (1530 Kat. Flurb.) Bei den Kreutzen (1864 Kat. Flurk.)