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-land: siehe "Bohnenland" (11G Horsmar) Kämpen-: nach Kämpe, mask. 'zahmer Zucht- und Sprungeber' (nd. Bedeutung: vgl. DWB, 5, 136.) "Kämpenland" = (Volksmund) der Acker, den der Halter des männlichen Zuchttieres (meist der vertraglich dazu verpflichtete Pächter des Gemeindebackhauses) neben 50 Pfennig Sprunggeld pro Sai erhielt.