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(n) BW nach ahd. herro, mhd. herre für Herr. GW nach ahd./mhd. holz für Holz, hier sinngemäß für Waldung. Seit dem 16. Jahrhundert und bis zum Ende der Monarchie wurde der Staatsforst im regionalen Sprechgebrauch als herrschaftliche Waldung bezeichnet. Herrenholz bezeichnete hier ein Waldstück, das unmittelbar an privaten und kommunalen Waldbesitz grenzte und durch die Benennung davon unterschieden wurde. Analoge Bildung: Herrengründle.
Kreis:
Sonneberg
Lage/Nutzung:
Staatsforst n des Wölfleinstal; ö der Ortslage Wald
Belege:
1800: Herren Holz (Stadtarchiv Sonneberg, B 7 Neufang, Nr. 5) 1906: Herrenholz (DSM, V 106,8)