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Ein gemeiner weg unter der Haasel, ein ieder zu seinem garten. (Gemeindeordnung S. 12, 1731)
Zum andern hüten sie durchs Wipperische gehöltze und über der Haasel neben dem Gräfen holtze hinweg, welches auff der rechten hand liegend bleibend, und förders durchs Feuerthal neben Tite von Bendeleben gehöltze und der Bilzingslebischen gemeine, desgleichen durch das Mühlholtz wieder nach dem dorfe zu. Im felde und fluhr behalten sie ihre weite trifft. (Gemeindeordnung S. 12, 1731)