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Wald bis zum NO-Rand der Flur und vorgelagerte Felder östl. vom Ort, an die Gemarkungen Otzbach und Geblar grenzend.
Belege:
Hammerstein (Mbl. 3053) Vor dem Hammersteine, Zwischen dem Hammersteine, Der Vorder-Hammerstein, Der Vorder Hammerstein, Der Hinter Hammerstein (Flurkarte 1960)