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Wiesen westlich vom Ort. Er bezeichnet eine Wiese westlich vom Ort
Belege:
Unter dem Gericht (Flurkarte 1960) Unter dem gericht (Abschrift: Diplomarbeit Duscha S.48 1977)
Volksetymologische Deutung:
Dieser Fln. ist im Ort nicht mehr bekannt. Er bezeichnet eine Wiese westlich vom Ort. Sicher war hier der Platz, wo Gericht gehalten wurde. Nach Zickgraf Seite 172 befand sich seit 1601 in Kaltennordheim ein Zentgericht.