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Nach dem Bayrischen WB. Bd. 1. 207 ist ein Bader eine Person, die ein öffentliches Bad besorgte, nebenbei auch barbierte und zur Ader ließ. Mitunter waren die Verrichtungen des Arztes das Hauptgeschäft des Baders. Das Bad selbst war Nebensache. Der Fln. Bader drückt wahrscheinlich ein Besitzverhältnis aus. Man spricht hier von einer Personifizierung des Fln.; der Name des Besitzers wurde auf das Flurstück übertragen. (Abschrift: Diplomarbeit Duscha S.41 1977)
Kreis:
Salzungen
Lage/Nutzung:
Der Bader befindet sich nördlich vom Ort an einem Hang mit Ödland, Wiese und Heckenrainen. Früher waren hier unwegsame Äcker.