E. E. Hochw. Raths der Stadt Leipzig Ordnung, Wie sich auf dem öffentlichen Marckte mit Ein- und Verkauff des Getreydes, Brodts, frisch- und geräucherten Fleisches, lebendiger und gesaltzener Fische, grünen und getreugten Obsts, auch anderer Victualien, zu verhalten, der Höcken ungebührlichem Vor- und Auf-Kauff zu steuern, und unnöthige Steigerung der Victualien zu vermeiden sey