Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach einige Zeit her mißfällig wahrgenommen worden, daß, derer in Unserer Landes-Ordnung enthaltenen nachdrücklichen Verbothe ohngeachtet, das Schiessen mit Flinten und andern Gewehr ... sehr überhand genommen : Datum Friedenstein, den 3. Julii 1743