Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Land-Graf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna, [et]c. Fügen hiermit zu wissen, was massen uns von denen zu Ausnahme einiger jungen Mannschafft, um die zum Dienst Ihro Käyserl. Majestät zustellen habende Trouppen damit zu completiren, verordneten Commissarien berichtet worden, daß viele von denenjenigen ... nicht erschienen, und theils gar ausgetreten. ... Als wird ihnen hierzu der nechstkommende 17. Septembris, Krafft dieses dergestallt anberaumet und gesetzet, daß sie solchen Tags allhier vor bemeldter Commission ... ohnausbleibend bey Vermeydung des ohnfehlbaren Erfolgs der in voriger Verordnung angedroheten, und noch härterer Straffe am Leibe oder Vermögen erscheinen ... : So geschehen Friedenstein den 31. Augusti 1733