Main title:
Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna, [et]c. Fügen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... auch sonsten jedermänniglich zuwissen, welchergestalt bishero verschiedene Brände ... in denen Waldungen durch unvorsichtiges Feuer-anmachen und Toback rauchen veranlasset worden seyn mag. ... Als setzen, ordnen und begehren Wir ernstlich, daß ... weder von denen Durchreisenden, Ober- und Unter-Forstbedienten, Jägern ... oder, wer es sonsten seyn möge, Feuer angemachet, noch Toback ... gerauchet werden solle ... und bey zu haltender Mittags-Zeit denen Holtzhauern und übrigen in denen Waldungen arbeitenden Persohnen von denen Forstbedienten und Jägern allenfalls ein unschädlicher Orth zu dergleichen Feuer-Anmachung anzuweissen ist ... : So geschehen Friedenstein, den 23. Maji 1733.