Main title:
Von Gottes Gnaden Wir Friederich Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meisen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna [et]c. Entbiethen Unsern Prælaten, Grafen, Herren ... und insgesamt allen Unsern Unterthanen und Schutzverwandten, Unßern gnädigsten Gruß zuvor, und fügen Ihnen hiermit zu wißen, was maßen Wir bisanhero mißfällig wahrgenom[m]en, daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Göttlicher Schrifft nachdrücklich anbefohlen ... die Entheiligung derer Sonn- und Fest-Tage dergestalt über Hand nehmend worden, daß der Unterscheid zwischen denenselben und denen Werckel-Tagen, bey nahe in weiter nichts, als in der bloßen Benennung zu bestehen, leider anscheinet. ... Als setzen, ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß führohin das Ein- und Ausfahren und Reuthen durch die Thore, ... bis nach völlig geendigten Gottes-Dienste ... niemanden weiter gestattet, ... sonderlich aber an denen Sonn- und Fest-Tagen sündlichen Zusammenlauffens, Vollsauffens, Spielens ... gäntzlich untersaget ... : Signatum Altenburg den 17. Martii, Anno 1733.