Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Land-Graf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna, [et]c. [et]c. Wir haben mißfälligst vernehmen müssen, welchergestalt das höchst-schädliche ... scharff verbothene Geschencke-nehmen, bey verschiedenen obrigkeitlichen und andern, in publiquen geist- und weltlichen Functionen stehenden Personen ... Unserer Lande gemein werde. Wordurch denn die heilsame Gerechtigkeit gar mercklich gehindert ... Als ordnen, setzen und befehlen Wir vermittelst dieses offenen Patents, daß keiner von Unsern hohen und niedrigen geist- und weltlichen Bedienten ... in Collegiis, Aemtern und Gerichten ... einiges Geschencke ... unter was vor Praetext es sey ... anzunehmen befugt seyn sollte. ... : Signatum Friedenstein, den 4. Junii 1732