Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, [et]c. [et]c. Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Es ist bishero wahrgenommen worden, daß theils Einnehmere Unserer Cammer und Steuer auch anderer Gefälle in der Einnahme und Ausgabe mit denen Müntz-Sorten nicht die Gebühr allewege nach Pflicht beobachtet, woraus dem Publico das Nachtheil zugewachsen, daß ... durch gewinnsüchtige Auswechslung Unsere Lande ... mit geringhaltiger Müntze ... überhäuffet worden ... : Solchem Land-verderblichen Unwesen abzuhelffen, haben Wir ... beygefügte Provitional-Puncta ... abfassen lassen ... daß jeden Einnehmers Einnahme und Ausgabe nach denen Sorten Zedduln und Quittungen öffters examiniret, und wo Unterschleiff und Untreu angetroffen wird, davon zu behöriger exemplarischer Bestraffung ... Bericht erstattet werde. : Datum Friedenstein, den 13. Januar. 1710.