Conditiones, Worauf Seine Hoch-Fürstliche Durchlt. Unser gnädigster Fürst und Herr, auf unterthänigstes Gutachten Dero getreuen Landes-Stände, wegen Verfertigung des Haupt-Teichs in der Ober- und Nieder-Embsischen Teich-Acht, mit Dero Stadt Emden einig geworden sind : [So geschehen Aurich, den 8. Augusti, 1723.]
Nicht identisch mit VD18 10008438 (DE-1): vgl. hier Schmuckinitalien, abweichender Zeilenfall und Fingerprint, hier im Titel ohne Druckfehler (hier: "unterthänigstes", dort: "nnterthänigstes")
Erscheinungsjahr und -ort nach Datierung der Verordnung angegeben
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