Rechts-gegründetes Erbfolgs-Recht des Königlich-Hungarisch- und Böhmischen, wie auch Erz-Herzoglich-Oesterreichischen Hauses : welches selbigen Durch Vermählung und andere rechtmäßige Arten auf die Spanische Monarchie erwachsen ; von den Zeiten. Kayser Max. I. biß auf die glorwürdige Römische Kayserin und Königin von Hungarn und Böhmen [et]c. Maria Theresia in einer Geschichtsmäßigen Ordnung abgehandelt und erkläret
Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck
Verfasser ermittelt nach Holzmann/Bohatta, Bd. 2, Nr. 1320
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: "Nürnberg, in der Christoph Rieglischen Buch- und Kunsthandlung unter der Vesten. 1747."