In Jure Et Facto Best-gegründete Gegen-Deduction : Worinnen Einer unmittelbahren Freyen Reichs-Ritterschafft in Schwaben Vermit-gliedeter Hoch-Fürstl. Württembergischen Vasallen Unfürdenckliche Vor- und Nach-Erection deß Herzogthumbs Württemberg Obgehabte und mit Ehren auf die Posterität ererbte Reichs-Immedietät; Wider den von Seiten deß Hoch-Fürstl. Hausses Württemberg In offentlichen zu Stuttgard Anno 1695. [et] 1701. Gedruckten Deductionen und Schrifften Gegen männiglich, und insonderheit Ihro Röm. Kayserlichen Majestät Hochpreißlichen Reichs-Hoff-Rath Neüerlich imputierten, vor Alters obgehabten singularen Fürstlich Württembergischen Land-Sassiat, Und Die vermittelst einer so-genandten Rebellion de Anno 1395. undernommene, Auch Zu Zeiten Herzog Ulrichs in Anno 1519. angefangenen Exilij de facto widerhohlte Und erst Anno 1561. völlig ins Werck gesetzte Exemption, So ... Hier und dar im Reich divulgiert worden: Abgenöthigter massen Defendiert und gerettet wird : Mit Beylagen von N. 1 biß N. 118.
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: "Gedruckt im Jahr 1702."
Die Rückseite des Titelblatts ist unbedruckt. - Die erste Paginierung beginnt auf Seite 3.
Konvolutteile 22 bis 45 in einem Band