Publikandum. Demnach Sr. Königliche Majestät von Preussen, ..., in Allerhöchst Dero Fürstenthum Eichsfeld und den Städten Mühlhausen und Nordhausen das Postwesen nach dem Beispiel Dero übrigen Staaten, zur möglichsten Bequemlichkeit des Publici und zur Beförderung des Gewerbes einzurichten, auch verschiedene neue Post-Course mit ansehnlichen Kosten einrichten zu lassen, geruhet haben, so ist dagegen allgemeine Pflicht der Unterthanen sowohl, als derjenigen Fremden, welche die Königlichen Staaten berührenn, den zur Aufrechterhaltung des Landesherrlichen Post-Regals geordneten Gesetzen gebührende Folge zu leisten. : Hildesheim, den 11. April 1803